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BGH, 26.10.1951 - 2 StR 451/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 28.02.1933 - I 180/33
Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …
Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 451/51
Es musste versuchen, zu klären, wieviel der Angeklagte getrunken hat und, wenn es nicht selbst die notwendige Sachkunde besass, auch ohne Beweisantrag einen Sachverständigen beiziehen und prüfen, inwieweit der festgestellte Alkoholgenuss die freie Willensbestimmung beeinträchtigt, d.h. die Fähigkeit durch vernunftmässige Abwägung das Handeln zu bestimmen, herabgesetzt und Hemmungen beseitigt oder abgeschwächt hatte (RGSt 63, 46; 67, 149). - RG, 14.02.1929 - II 1442/28
Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …
Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 451/51
Es musste versuchen, zu klären, wieviel der Angeklagte getrunken hat und, wenn es nicht selbst die notwendige Sachkunde besass, auch ohne Beweisantrag einen Sachverständigen beiziehen und prüfen, inwieweit der festgestellte Alkoholgenuss die freie Willensbestimmung beeinträchtigt, d.h. die Fähigkeit durch vernunftmässige Abwägung das Handeln zu bestimmen, herabgesetzt und Hemmungen beseitigt oder abgeschwächt hatte (RGSt 63, 46; 67, 149).
- BGH, 20.02.1962 - 5 StR 5/62
Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Zeugenvernehmung im Strafverfahren - …
Sie könnten, für sich allein genommen - allerdings nur, soweit es sich um die Einwirkung des vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkohols handelt -, den Bedenken unterliegen, welche die Revision unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgetragen hat, insbesondere auf das von Dallinger in MDR 1952, 16 mitgeteilte Urteil 2 StR 451/51 vom 26. Oktober 1951. - BGH, 25.06.1953 - 4 StR 191/53
Rechtsmittel
Gerade bei alkoholbedingten Bewusstseinstrübungen kann im Einzelfalle noch ein gewisses Maß von Einsichtsfähigkeit vorliegen, die freie Willensbestimmung aber dadurch ausgeschlossen sein, dass infolge des Alkoholeinflusses die Hemmungen weggefallen sind, die den Täter in nüchternem Zustande von der Straftat abgehalten haben würden (BGHSt 1, 384; BGH 2 StR 451/51 vom 26. Oktober 1951). - BGH, 19.08.1959 - 4 StR 266/59
Rechtsmittel
Bei alkoholbedingten Bewußtseinstrübungen kann im Einzelfalle noch ein gewisses Maß von Einsichtsfähigkeit vorliegen, die freie Willensbestimmung aber dadurch ausgeschlossen sein, daß infolge des Alkoholgenusses die Hemmungen weggefallen sind, die den Täter in nüchternem Zustand von der Straftat abgehalten hätten (vgl. BGHSt 1, 384, 385 [BGH 2 StR 451/51 vom 26. Oktober 1957]).